Ämter für Raumordnung und Landesplanung
Aufgaben
Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) sind einerseits staatliche untere Landesplanungsbehörde und erfüllen andererseits die Funktion der Geschäftsstelle des kommunal verfassten Regionalen Planungsverbandes.
Als untere Landesplanungsbehörde führen die Ämter für Raumordnung und Landesplanung insbesondere Raumordnungsverfahren durch, geben landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabensträger ab.
Die Regionalen Planungsverbände sind Träger der Regionalplanung. Als deren Geschäftsstellen erarbeiten die ÄfRL die Regionalen Raumentwicklungsprogramme sowie deren Fortschreibungen. Durch eine nachhaltige und projektorientierte Regionalplanung tragen sie aktiv zur Umsetzung der Programme bei.
Beratung, Information, Moderation und Mediation zu landes- und regionalplanerischen Sachständen sind weitere wichtige Bestandteile der Arbeit der ÄfRL.